Vertriebs- & Handelsrecht

Bei der juristischen Betreuung von Unternehmen nimmt der Bereich des Handels- und Vertriebsrecht einen vorderen Rang ein. Zum einen betrifft dies Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen beispielsweise wegen mangelhafter Lieferung oder Nichteinhaltung von Liefer- oder Zahlungsfristen; zum anderen die Gestaltung von Vertriebsverträgen. Die rechtssichere Gestaltung der Vertriebsverträge ist für Unternehmen essentiell. Die Grundlage jeder Vertriebstätigkeit sollten daher aktuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen sein, in denen die gegenseitigen Rechte und Pflichten genau geregelt sind.

Zum Vertrieb gehört auch der Absatz von Waren über Dritte. Dies können Handelsvertreter oder Vertragshändler sein, aber auch Lizenznehmer oder sonstige Kooperationspartner. Wir gestalten die entsprechenden Vertragswerke und vertreten Ihre Interessen bei Auseinandersetzungen mit dem Vertragspartner, gegebenenfalls auch vor Gericht.

Die Vertragswerke erstellen wir nach Bedarf in deutscher oder englischer Sprache sowie nach deutschem Recht oder nach UN-Kaufrecht.

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Vertriebs- & Handelsrecht:

  • Führen von handelsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht (in der Regel vor der Kammer für Handelssachen)
  • Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufs-, Einkaufs-, Reparaturbedingungen …)
  • Konzeption und Verhandlung von Lieferverträgen ins In- und Ausland
  • Gestaltung von Lizenzverträgen
  • Kooperationsverträge
  • Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge
  • juristische Gestaltung von Internet-Shops

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