Verkehrsrecht

Wir vertreten Ihre Interessen als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung. Hierzu gehört insbesondere die Geltendmachung sämtlicher in Frage kommenden Schadenspositionen sowohl im Bezug auf den Sachschaden wie auch auf den Personenschaden. Sollte es zu keiner Einigung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Rahmen der außergerichtlichen Schadensregulierung kommen, so setzen wir Ihre Ansprüche gegebenenfalls auch vor Gericht durch.

Wir vertreten Sie außerdem in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, die auf Grund eines Verkehrsdelikts gegen Sie eingeleitet werden gegenüber den Bußgeldbehörden, der Staatsanwaltschaft sowie den Strafgerichten. Unsere Tätigkeit deckt dabei sowohl die Verteidigung wegen schwerer Verkehrsdelikte, wie z.B. die Verursachung eines Verkehrsunfalls mit Personenschaden unter Alkohol- oder Drogeneinfluss als auch die Verteidigung in einfachen Ordnungswidrigkeitensachen, wie z.B. Geschwindigkeitsüber- bzw. Abstandsunterschreitungen ab.

Auch im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde wegen beabsichtigter Entziehung bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nehmen wir Ihre Interessen wahr.

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Verkehrsrecht:

  • Außergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Unfallgegner wie z.B. Sachschaden, Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall etc.
  • Gerichtliche Durchsetzung der berechtigten Schadensersatzansprüche im Falle der unzureichenden Regulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung
  • Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen
  • Vertretung im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde wegen Entziehung bzw. Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Überwachung über Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg

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