Strafrecht

Wir verteidigen Sie in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren aller Art, unabhängig von der Schwere des Schuldvorwurfs. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf die Tätigkeit im Vorverfahren gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, auf angemessene Interessenwahrnehmung gegenüber dem Gericht im Vorfeld einer Hauptverhandlung sowie auf eine sachgerechte Verteidigung im Verhandlungstermin.

Wir betreuen Sie, falls Sie sich auf Grund des Tatvorwurfs zwischenzeitlich in Untersuchungshaft befinden sollten. Wir kümmern uns in diesem Fall auch um den Kontakt mit Angehörigen. Nach einer Verurteilung prüfen wir die Einlegung von Rechtsmitteln und nehmen Ihre Interessen im Strafvollstreckungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft wahr.

Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, so helfen wir Ihnen, Ihre Interessen als Opfer im Strafverfahren gegen den Täter wahrzunehmen, sei es als Nebenkläger oder im Adhäsionsverfahren.

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Strafrecht:

  • Frühzeitige Sichtung und Erhebung von Beweisen im Vorverfahren
  • Hinwirken auf eine mögliche Erledigung des Verfahrens ohne Strafbefehl oder Anklage
  • Formulierung von Beweisanträgen im Vorfahren sowie in der Hauptverhandlung
  • Einreichen von Gnadengesuchen und Anträgen auf Haftverschonung
  • Opferschutz im Rahmen der Tätigkeit als Nebenklägervertreter
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen des Opfer im Adhäsionsverfahren

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