Mietrecht

Die Regelungen des Mietrechts sind für beide Parteien eines Mietvertrages von erheblicher Bedeutung. Mieter sind regelmäßig in einem zentralen Kernbereich ihres privaten oder beruflichen Lebens hiervon betroffen, Vermieter bei der Nutzung eines beträchtlichen Teils ihres Vermögens.

Die kompetente Beratung und Vertretung von Vermietern und Mieter gehört daher seit jeher zu unseren Tätigkeitsbereichen - und zwar sowohl bei Gewerbe- als auch bei Wohnimmobilien.

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Mietrecht:

  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Vertretung im Räumungsrechtsstreit
  • Geltendmachung rückständiger Miete
  • Überprüfung vertraglicher Klauseln ( z.B. Schönheitsreparaturen)
  • Konzeption vertraglicher Vereinbarungen ( z.B. gewerblicher Mietvertrag, Mietaufhebungsvertrag )
  • Kautionsstreitigkeiten

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