Gesellschaftsrecht

Wir betreuen Unternehmen jeglicher Rechtsform in allen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Bei der Gründung des Unternehmens beraten wir Sie bei der Frage nach der "richtigen" Rechtsform und konzipieren einen "passenden" Gesellschaftsvertrag. Wir begleiten Sie bei Unternehmenskäufen oder der Gründung von Tochtergesellschaften, bei Umstrukturierungen oder bei Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz wie Verschmelzung oder Spaltung von Unternehmen oder Formwechsel. Und wir gestalten mit Ihnen gemeinsam die Unternehmensnachfolge.

Gerade in Familiengesellschaften kann es zum Streit unter den Gesellschaftern kommen. Wir vertreten die Interessen von Gesellschaftern und Gesellschaften vor den ordentlichen Gerichten und Schiedsgerichten. Zu unseren Mandanten gehören überwiegend mittelständische Unternehmen in der Rechtsform der GmbH oder der GmbH & Co. KG, aber auch Aktiengesellschaften und internationale Konzerne. Wir haben Erfahrung im Aktienrecht, sowohl bei der Betreuung von Familien-AG's als auch von börsennotierten Aktiengesellschaften.

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Gesellschaftsrecht:

  • Gründung von Gesellschaften (insb. Rechtsformwahl und Satzungsgestaltung)
  • Umstrukturierung und Umwandlung von Unternehmen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel)
  • Unternehmenskauf und –verkauf
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen und –beschlüssen (insb. Kapitalmaßnahmen)
  • Vorbereitung und Betreuung von Hauptversammlungen (insb. Tagesordnung, Leitfaden für den Versammlungsleiter und "Back-Office")
  • Angelegenheiten des Geschäftsführers, Vorstands und Aufsichtsrates (Bestellung und Abberufung des Vorstands, Wahl des Aufsichtsrats, Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen)
  • Unternehmensnachfolge
  • Gesellschafterstreitigkeiten

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