Familienrecht

Die Gesellschaft verändert sich im Bereich der Familie ständig. Entsprechend befindet sich das Familienrecht ständig im Fluss. Daher kam es insbesondere in den letzten Jahren zu einer Vielzahl von richtungsweisenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, u.a. im Unterhaltsrecht sowie zur Frage, was in Eheverträgen wirksam geregelt werden kann.

Unsere Beratung zielt darauf ab, durch optimale Vertragsgestaltung Auseinandersetzungen erst gar nicht entstehen zu lassen. Sollte sich eine solche nicht vermeiden lassen, so vertreten wir Sie engagiert vor Gericht.

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Familienrecht:

  • Vertretung im Ehescheidungsverfahren
  • Unterhalt (Kindes – und Ehegattenunterhalt; Elternunterhalt)
  • Zugewinnausgleich sowie sonstige vermögensrechtliche Auseinandersetzungen bei Trennung/Scheidung
  • Konzeption von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
  • Lebenspartnerschaften ausserhalb der Ehe

Ihr Ansprechpartner