Bau- & Architektenrecht

Das Baurecht hat sich in jüngster Zeit zu einem Zweig des Werkvertragsrechts entwickelt, der fast schon Eigenständigkeit erreicht hat. Deshalb ist es wichtig, die am Bau Beteiligten umfassend zu betreuen.

Wir sind hauptsächlich für gewerbliche Auftragnehmer wie Bauunternehmer, Architekten, Fertighausunternehmer, Bauträger und Baubetreuer tätig - und zwar in allen Phasen des Entstehens eines Bauwerks. Dies beginnt bereits mit der Beratung bei der Vertragsgestaltung, der Formulierung eines auf den Einzelfall zugeschnittenen Vertrags, setzt sich mit der baubegleitenden Betreuung fort und endet mit der Führung von Bauprozessen, falls es zwischen den Beteiligten zu Schwierigkeiten kommt, die außergerichtlich nicht zu lösen sind.

Immer wichtiger wurde außerdem gerade für Auftragnehmer zuletzt auch die Sicherung bauvertraglicher Ansprüche, z.B. durch Bauhandwerkersicherungshypotheken oder Sicherheiten nach § 650f BGB (bisher: §648a BGB a.F.). Hier beraten wir Sie bei der Wahl des richtigen Sicherungsmittels und setzen Ihre hierauf bezogenen Ansprüche durch. 

Aber auch private und öffentliche Auftraggeber beraten und vertreten wir im Zusammenhang mit allen Fragen, die sich bei der Errichtung eines Gebäudes stellen können. 

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Bau- & Architektenrecht:

  • Gestaltung eines auf das jeweilige Bauvorhaben zugeschnittenen Bauvertrags
  • außergerichtliche Vertretung Baubeteiligter bei Mängeln und nicht erfüllten Werklohn- und Honoraransprüchen
  • Vorbereitung eines Hauptprozesses durch ein selbständiges Beweisverfahren;
  • effektive Maßnahme zur Sicherung und Realisierung der Werklohnforderung (Bauhandwerkersicherungshypotheken) und Sicherheitsleistung nach § 650 f BGB (bisher §648 a BGB a.F.);
  • Werklohnklagen für Bauunternehmer;
  • Honorarklagen für Architekten und Vertragwerksplaner;
  • Klagen auf Mängelbeseitigung und Gewährleistungsklagen;
  • Schiedsgerichtsverfahren.

Ihr Ansprechpartner