Bankrecht

Gegenüber anderen juristischen Bereichen ist das Bankrecht sehr häufigen Änderungen unterlegen. Dies liegt nur zu einem geringeren Teil am Gesetzgeber; wesentlich stärker sind die Auswirkungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wobei besonders die unterschiedlichen Auffassungen der verschiedenen Senate des BGH desöfteren hart aufeinander prallen (z. B. bei den Urteilen über "Schrottimmobilien").

Es ist deshalb unsere Aufgabe, nicht nur die Gesetzgebung, sondern auch die Rechtsprechung aufmerksam zu beobachten und bei der Beratung von Banken zu beachten und umzusetzen. Wir beraten Banken bei allen vorkommenden Rechtsfragen und sind forensisch für sie tätig. Wir vertreten aber auch Verbraucher, die bei Kapitalanlagen Schiffbruch erlitten haben.

Unsere häufigsten Tätigkeiten im Bereich Bankrecht:

  • Beratung bei der Gestaltung bankspezifischer Verträge (einschließlich AGB)
  • Durchsetzung ausstehender Kredit- und Bürgschaftsforderung
  • Vertretung in Aktiv- und Passivprozessen
  • Unterstützung bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung)
  • Beratung von Verbrauchern bei misslungenen Geldanlagen, insbesondere im Immobilienbereich

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